Berlin, 5. Dezember 2013
Professor Matthias Leistner stellt Rechtsgutachten zur Privatkopievergütung vor
Ausschluss der Sendeunternehmen ist europarechtswidrig
Berlin, 5. Dezember 2013. Der Bonner Professor für Urheber- und Wettbewerbsrecht Prof. Dr. Matthias Leistner, LL.M. hat heute sein Rechtsgutachten zum Ausschluss der Sendeunternehmen von der Privatkopievergütung vorgestellt. Danach verstößt die derzeitige Gesetzeslage gemäß § 87 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) im Lichte der neueren Rechtsprechung des Europäisches Gerichtshofs zum "gerechten Ausgleich" gegen die europäischen Vorgaben aus der Urheberrechts-Richtlinie.
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Gutachten zur Beteiligung der Sendeunternehmen an der Geräte- und Leermedienvergütung (PDF 576 Kb)