Berlin, 12.09.2019
EuGH: Bundesregierung hätte 2013 Leistungsschutzrecht der Presseverleger notifizieren müssen
Deutscher Gesetzgeber ist jetzt gefordert, europäisches Presseleistungsschutzrecht umgehend umzusetzen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute festgestellt, dass die Bundesregierung im Jahr 2013 das im deutschen Urheberrecht geregelte Leistungsschutzrecht der Presseverleger (Presse-LSR) nach der sogenannten Notifizierungsrichtlinie bei der EU- Kommission hätte notifizieren, das heißt förmlich anzeigen, müssen (EuGH Rs. C-299/17). Das Landgericht Berlin hatte in dem von der VG Media gegen die Google LLC geführten urheberrechtlichen Klageverfahren die Ansprüche der VG Media „zumindest teilweise“ für begründet gehalten, aber auf Einwand Googles hin die Frage der unionsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung zur Notifizierung des Presseleistungsschutzrechts gegenüber der EU- Kommission dem EuGH vorgelegt.
Die Entscheidung des EuGH steht im Gegensatz zur Einschätzung der „betroffenen“ EU-Kommission, weiterer Mitgliedsstaaten sowie der Bundesregierung, die eine Notifizierung durchgehend nicht für geboten halten.